K.2 Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung
Welche Änderungen werden berücksichtigt?
K.2.1 Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags ein im Versicherungsschein unter der Überschrift
xx aufgeführtes Merkmal zur Beitragsberechnung, berechnen wir den Beitrag neu.
Dies kann zu einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung führen.
< xx Alternativformulierung für Versicherer, die die Anhänge 2 und 5 verwenden:
K.2.1 Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags ein Merkmal zur Beitragsberechnung gemäß
Anhang 2 “Merkmale zur Beitragsberechnung“ und Anhang 5 „Berufsgruppen (Tarifgruppen)“
berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu einer Beitragssenkung oder zu einer
Beitragserhöhung führen. >
Auswirkung auf den Beitrag
K.2.2 Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung.
K.2.3 Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jahresfahrleistung, gilt abweichend von
K.2.2 der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres.