[J.6 xx Änderung der Tarifstruktur]
Wir sind berechtigt, die Bestimmungen für SF-Klassen, Regionalklassen, Typklassen, Abstellort, jährliche
Fahrleistung, xx < ggf. zu ergänzen > zu ändern. Dies setzt voraus, dass ein unabhängiger Treuhänder
bestätigt, dass die geänderten Bestimmungen den anerkannten Grundsätzen der Versiche
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rungsmathematik und Versicherungstechnik entsprechen. Die geänderten Bestimmungen werden mit
Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
In diesem Fall haben Sie nach G.2.9 ein Kündigungsrecht.