I.5 Wie Sie eine Rückstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung vermeiden können
Sie können eine Rückstufung in der Kfz-Haftpflichtversicherung vermeiden, wenn Sie uns unsere Entschädigung
freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung erstatten.
Um Ihnen hierzu Gelegenheit zu geben, unterrichten wir Sie nach Abschluss der Schadenregulierung
über die Höhe unserer Entschädigung. Voraussetzung ist, dass unsere Entschädigung nicht mehr als
500 Euro beträgt.
Erstatten Sie uns die Entschädigung innerhalb von sechs Monaten nach unserer Mitteilung, wird Ihr
Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag als schadenfrei behandelt.
Haben wir Sie über den Abschluss der Schadenregulierung und über die Höhe des Erstattungsbetrags
unterrichtet und müssen wir eine weitere Entschädigung leisten, führt dies nicht zu einer Erhöhung des
Erstattungsbetrags.