I.4 Was bedeutet schadenfreier oder schadenbelasteter Verlauf?
I.4.1 Schadenfreier Verlauf
I.4.1.1 Ein schadenfreier Verlauf des Vertrags liegt unter folgenden Voraussetzungen vor:
? Der Versicherungsschutz hat von Anfang bis Ende eines Kalenderjahres ununterbrochen
bestanden und
? uns wurde in dieser Zeit kein Schadenereignis gemeldet, für das wir Entschädigungen
leisten oder Rückstellungen bilden mussten. Dazu zählen nicht Kosten für Gutachter,
Rechtsberatung und Prozesse.
I.4.1.2 Trotz Meldung eines Schadenereignisses gilt der Vertrag jeweils als schadenfrei, wenn eine
der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
a Wir leisten Entschädigungen oder bilden Rückstellungen:
? nur aufgrund von Abkommen der Versicherungsunternehmen untereinander oder mit
Sozialversicherungsträgern oder
? wegen der Ausgleichspflicht aufgrund einer Mehrfachversicherung. Dies gilt nicht bei
Gespannen.
b Wir lösen Rückstellungen für das Schadenereignis in den drei auf die Schadenmeldung
folgenden Kalenderjahren auf, ohne eine Entschädigung geleistet zu haben.
c Der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung erstatten uns unsere Entschädigung
in vollem Umfang.
d Wir leisten Entschädigungen in der Vollkaskoversicherung oder bilden Rückstellungen
für ein Schadenereignis, das unter die Teilkaskoversicherung fällt.
e Sie nehmen Ihre Vollkaskoversicherung nur deswegen in Anspruch, weil:
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? eine Person mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für das
Schadenereignis zwar in vollem Umfang haftet,
? Sie aber gegenüber dem Haftpflichtversicherer keinen Anspruch haben, weil dieser
den Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt hat.