H.3 Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Autoschutzbrief
H.3.1 In der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Autoschutzbrief besteht Versicherungsschutz
auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für
die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.
Was sind Zulassungsfahrten?
H.3.2 Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen.
Dies sind:
? Fahrten zur Zulassungsstelle zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur
Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung innerhalb des zuständigen
Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten
Kennzeichen, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches erteilt hat.
? Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen
bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.