G.4 Kündigung einzelner Versicherungsarten
G.4.1 Die Kfz-Haftpflicht-, Kasko-, Autoschutzbrief-, Kfz-Unfall- und Fahrerschutzversicherung sind
jeweils rechtlich selbstständige Verträge. Die Kündigung eines dieser Verträge berührt das
Fortbestehen anderer nicht.
G.4.2 Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündigungsanlasses zu einem dieser Verträge
die gesamte Kfz-Versicherung für das Fahrzeug zu kündigen.
G.4.3 Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abgeschlossenen Verträgen nur einen, können
Sie die Kündigung auf die gesamte Kfz-Versicherung ausdehnen. Hierzu müssen Sie
uns innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer Kündigung mitteilen, dass Sie mit einer
Fortsetzung der anderen Verträge nicht einverstanden sind. Entsprechend haben wir
das Recht, die gesamte Kfz-Versicherung zu kündigen, wenn Sie von mehreren nur einen
Vertrag kündigen.
G.4.4 Kündigen Sie oder wir nur den Autoschutzbrief, gelten G.4.2 und G.4.3 nicht.
G.4.5 G.4.1 und G.4.2 finden entsprechende Anwendung, wenn in einem Vertrag mehrere Fahrzeuge
versichert sind.