C.2 Zahlung des Folgebeitrags
Rechtzeitige Zahlung
C.2.1 Ein Folgebeitrag ist zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen
Zeitpunkt fällig und zu zahlen.
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Nicht rechtzeitige Zahlung
C.2.2 Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, fordern wir Sie auf, den rückständigen Beitrag
zuzüglich des Verzugsschadens (Kosten und Zinsen) innerhalb von zwei Wochen ab
Zugang unserer Aufforderung zu zahlen.
C.2.3 Tritt ein Schadenereignis nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist ein und sind zu diesem
Zeitpunkt diese Beträge noch nicht bezahlt, haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten
haben.
C.2.4 Sind Sie mit der Zahlung dieser Beträge nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist noch
in Verzug, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Unsere Kündigung wird
unwirksam, wenn Sie diese Beträge innerhalb eines Monats ab Zugang der Kündigung zahlen.
Haben wir die Kündigung zusammen mit der Mahnung ausgesprochen, wird die Kündigung
unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monas nach Ablauf der in der Mahnung genannten
Zahlungsfrist zahlen.
Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist bis zu
Ihrer Zahlung eintreten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Versicherungsschutz
besteht erst wieder für Schadenereignisse nach Ihrer Zahlung.