B.2 Vorläufiger Versicherungsschutz
Bevor der Beitrag gezahlt ist, haben Sie nach folgenden Bestimmungen vorläufigen Versicherungsschutz:
Kfz-Haftpflichtversicherung und Autoschutzbrief
B.2.1 Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nennen wir Ihnen bei elektronischer
Versicherungsbestätigung die Versicherungsbestätigungs-Nummer, haben Sie in der
Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Autoschutzbrief vorläufigen Versicherungsschutz zu
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dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung
der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen,
beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
Kasko-, Kfz-Unfall- und Fahrerschutzversicherung
B.2.2 In der Kasko-, Kfz-Unfall- und Fahrerschutzversicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz
nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt
zum vereinbarten Zeitpunkt.
Übergang des vorläufigen in den endgültigen Versicherungsschutz
B.2.3 Sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nach C.1.1 gezahlt haben, geht der vorläufige
in den endgültigen Versicherungsschutz über.
Rückwirkender Wegfall des vorläufigen Versicherungsschutzes
B.2.4 Der vorläufige Versicherungsschutz entfällt rückwirkend, wenn
? wir Ihren Antrag unverändert angenommen haben und
? Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich (d. h. spätestens innerhalb
von 14 Tagen) nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins
bezahlt haben.
Sie haben dann von Anfang an keinen Versicherungsschutz. Dies gilt nur, wenn Sie die
nicht rechtzeitige Zahlung zu vertreten haben.
Kündigung des vorläufigen Versicherungsschutzes
B.2.5 Sie und wir sind berechtigt, den vorläufigen Versicherungsschutz jederzeit zu kündigen. Unsere
Kündigung wird erst nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung bei
Ihnen wirksam.
Beendigung des vorläufigen Versicherungsschutzes durch Widerruf
B.2.6 Widerrufen Sie den Versicherungsvertrag nach § 8 Versicherungsvertragsgesetz, endet der
vorläufige Versicherungsschutz mit dem Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei uns.
Beitrag für vorläufigen Versicherungsschutz
B.2.7 Für den Zeitraum des vorläufigen Versicherungsschutzes haben wir Anspruch auf einen der
Laufzeit entsprechenden Teil des Beitrags.