A.5.2 Wer ist versichert?
Versichert ist der berechtigte Fahrer des Fahrzeugs. Berechtigter Fahrer ist eine Person, die mit Wissen
und Willen des Verfügungsberechtigten das Fahrzeug lenkt.
Im Todesfall des Fahrers sind seine Hinterbliebenen bezüglich ihrer gesetzlichen Unterhaltsansprüche
mitversichert.