A.4.9 Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammentreffen?
Krankheiten und Gebrechen
A.4.9.1 Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen. Dies sind Gesundheitsschädigungen und ihre
Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden.
Wir leisten nicht für Krankheiten oder Gebrechen.
Mitwirkung
A.4.9.2 Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen, gilt Folgendes:
A.4.9.2.1 Entsprechend dem Umfang, in dem Krankheiten oder Gebrechen an der Gesundheitsschädigung
oder ihren Folgen mitgewirkt haben (Mitwirkungsanteil), mindert sich
? bei der Invaliditätsleistung der Prozentsatz des Invaliditätsgrads.
? bei der Todesfallleistung und, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, bei den anderen
Leistungsarten die Leistung selbst.
A.4.9.2.2 Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, nehmen wir keine Minderung vor.