A.4.8 Todesfallleistung

Voraussetzungen für die Leistung A.4.8.1 Die versicherte Person stirbt unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall. Beachten Sie dann die Verhaltensregeln nach E.1.5.1. Art und Höhe der Leistung A.4.8.2 Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.