A.4.7 Krankenhaustagegeld
Voraussetzungen für die Leistung
A.4.7.1 Die versicherte Person
? ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung oder
? unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation und ist deswegen
für mindestens xx Tage ununterbrochen und vollständig in der Ausübung ihres Berufs
beeinträchtigt. War die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig,
kommt es auf die allgemeine Fähigkeit an, Arbeit zu leisten.
Kuren oder Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch
notwendige Heilbehandlung.
Höhe und Dauer der Leistung
A.4.7.2 Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld
? für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für xx Jahre ab dem
Tag des Unfalls.
? für xx Tage bei ambulanten chirurgischen Operationen.