A.4.2 Wer ist versichert?
A.4.2.1 Pauschalsystem
Mit der Kfz-Unfallversicherung nach dem Pauschalsystem sind die jeweiligen berechtigten
Insassen des Fahrzeugs versichert. Ausgenommen sind bei Ihnen angestellte Berufsfahrer
und Beifahrer, wenn sie als solche das Fahrzeug gebrauchen.
Bei zwei und mehr berechtigten Insassen erhöht sich die Versicherungssumme um xx
Prozent und teilt sich durch die Gesamtzahl der Insassen, unabhängig davon, ob diese zu
Schaden kommen.
A.4.2.2 Kfz-Unfall-Plus-Versicherung
Mit der Kfz-Unfall-Plus-Versicherung sind die jeweiligen berechtigten Insassen des
Fahrzeugs mit der für Invalidität und Tod vereinbarten Versicherungssumme versichert.
Wird der jeweilige Fahrer verletzt und verbleibt eine unfallbedingte Invalidität von xx
Prozent, erhöht sich die für Invalidität vereinbarte Versicherungssumme für ihn um xx
Prozent.
A.4.2.3 Platzsystem
Mit der Kfz-Unfallversicherung nach dem Platzsystem sind die im Versicherungsschein
bezeichneten Plätze oder eine bestimmte Anzahl von berechtigten Insassen des Fahrzeugs
versichert. Ausgenommen sind bei Ihnen angestellte Berufsfahrer und Beifahrer, wenn sie
als solche das Fahrzeug gebrauchen. Befinden sich in dem Fahrzeug mehr berechtigte
Insassen als Plätze oder Personen im Versicherungsschein angegeben, verringert sich die
Versicherungssumme für den einzelnen Insassen entsprechend.
A.4.2.4 Was versteht man unter berechtigten Insassen?
Berechtigte Insassen sind Personen (Fahrer und alle weiteren Insassen), die sich mit
Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten in oder auf dem versicherten Fahrzeug
befinden oder in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer Beförderung beim Gebrauch des
Fahrzeugs tätig werden.
A.4.2.5 Berufsfahrerversicherung
Mit der Berufsfahrerversicherung sind versichert
a die Berufsfahrer und Beifahrer des im Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeugs,
b die im Versicherungsschein namentlich bezeichneten Berufsfahrer und Beifahrer unabhängig
von einem bestimmten Fahrzeug oder
c alle bei Ihnen angestellten Berufsfahrer und Beifahrer unabhängig von einem bestimmten
Fahrzeug.
A.4.2.6 Namentliche Versicherung
Mit der namentlichen Versicherung ist die im Versicherungsschein bezeichnete Person
unabhängig von einem bestimmten Fahrzeug versichert. Diese Person kann ihre Ansprüche
selbstständig gegen uns geltend machen.