A.4.1 Was ist versichert?
Unfälle bei Gebrauch des Fahrzeugs
A.4.1.1 Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der versicherten Person, die
in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gebrauch Ihres Fahrzeugs oder eines damit verbunden
Anhängers stehen (z. B. Fahren, Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen).
Unfallbegriff
A.4.1.2 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch
? ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
? unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung
erleidet.
Erweiterter Unfallbegriff
A.4.1.3 Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung
? ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt,
? Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder
zerreißt.
Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb
werden sie von dieser Regelung nicht erfasst.
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Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen
Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des
Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.