A.3.7 Hilfe bei Krankheit, Verletzung oder Tod auf einer Reise
Wir erbringen die nachfolgenden Leistungen unter den Voraussetzungen, dass auf einer Reise mit
dem versicherten Fahrzeug
? Sie oder eine mitversicherte Person unvorhersehbar erkranken oder der Fahrer stirbt und
? dies an einem Ort geschieht, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in
Deutschland entfernt ist.
Als unvorhersehbar gilt eine Erkrankung, wenn diese nicht bereits innerhalb der letzten sechs Wochen
vor Beginn der Reise (erstmalig oder zum wiederholten Male) aufgetreten ist.
Krankenrücktransport
A.3.7.1 Müssen Sie oder eine mitversicherte Person infolge Erkrankung an Ihren ständigen
Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durchführung des Rücktransports.
Wir übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch
notwendig sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten
durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem
übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden Übernachtungskosten. Diese
müssen jedoch durch die Erkrankung bedingt sein und sind begrenzt auf höchstens drei
Übernachtungen bis zu je xx Euro pro Person.
Rückholung von Kindern
A.3.7.2 Wir sorgen bei mitreisenden Kindern unter 16 Jahren für die Abholung und Rückfahrt mit
einer Begleitperson zu ihrem Wohnsitz, wenn
? der Fahrer erkrankt ist oder stirbt und
? die Kinder weder von Ihnen noch von einem anderen Insassen betreut werden können.
Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Wir erstatten dabei die Bahnkosten 2.
Klasse einschließlich Zuschlägen sowie die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zu
xx Euro.
Fahrzeugabholung
A.3.7.3 Wir sorgen für die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz, wenn
? der Fahrer länger als drei Tage erkrankt oder stirbt und
? das Fahrzeug weder von ihm noch von einem Insassen zurückgefahren werden kann.
Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis xx Euro je
Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir in jedem
Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den
Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten. Die Leistung ist begrenzt auf drei
Übernachtungen bis zu je xx Euro pro Person.
Was versteht man unter einer Reise?
A.3.7.4 Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von
fortlaufend sechs Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem
Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten.
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