A.3.5 Hilfe bei Panne oder Unfall
Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen,
erbringen wir folgende Leistungen:
Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
A.3.5.1 Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein
Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der
Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug
mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf xx Euro.
Abschleppen des Fahrzeugs
A.3.5.2 Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen
wir für das Abschleppen des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich
beförderte Ladung mit ein.
Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung
beläuft sich auf xx Euro; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs
entstandene Kosten angerechnet.
Bergen des Fahrzeugs
A.3.5.3 Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für die Bergung des Fahrzeugs.
Dies schließt das Gepäck und nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein.
Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
Was versteht man unter Panne oder Unfall?
A.3.5.4 Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verstehen. Unfall ist ein unmittelbar
von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.