A.2.7 Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung
A.2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt haben, zahlen
wir diese spätestens innerhalb von zwei Wochen.
A.2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Entschädigung verlangen, wenn
? wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und
? sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige
feststellen lässt.
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A.2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzuwarten, ob es wieder aufgefunden
wird. Deshalb zahlen wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats nach Eingang
der in Textform abgegebenen Schadenanzeige.
A.2.7.4 Ihren Anspruch auf die Entschädigung können Sie vor der endgültigen Feststellung ohne
unsere ausdrückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden.