A.2.1 Was ist versichert?
A.2.1.1 Ihr Fahrzeug
Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines
Ereignisses nach A.2.2.1 (Teilkasko) oder A.2.2.2 (Vollkasko).
A.2.1.2 Mitversicherte Teile und nicht versicherbare Gegenstände
Versichert sind auch die unter A.2.1.2.1 und A.2.1.2.2 als mitversichert aufgeführten Fahrzeugteile und
als mitversichert aufgeführtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind
(mitversicherte Teile). Bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust von mitversicherten
Teilen gelten die nachfolgenden Regelungen in A.2 entsprechend, soweit nichts anderes geregelt ist.
Beitragsfrei mitversicherte Teile
A.2.1.2.1 Soweit in A.2.1.2.2 nicht anders geregelt, sind folgende Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör
des versicherten Fahrzeugs ohne Mehrbeitrag mitversichert:
a Fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug angebaute Fahrzeugteile
b Fest im Fahrzeug eingebautes oder am Fahrzeug angebautes oder im Fahrzeug unter
Verschluss verwahrtes Fahrzeugzubehör. Voraussetzung ist, dass es ausschließlich
dem Gebrauch des Fahrzeugs dient (z. B. Schonbezüge, Pannenwerkzeug) und nach
allgemeiner Verkehrsanschauung nicht als Luxus angesehen wird.
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c Im Fahrzeug unter Verschluss verwahrte Fahrzeugteile, die zur Behebung von Betriebsstörungen
des Fahrzeugs üblicherweise mitgeführt werden (z. B. Sicherungen und
Leuchtmittel)
d Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage), solange sie bestimmungsgemäß gebraucht
werden oder mit dem abgestellten Fahrzeug so fest verbunden sind, dass ein
unbefugtes Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich ist
e Planen, Gestelle für Planen (Spriegel)
f Folgende außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehaltene Teile:
? ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder Sommerbereifung,
? Dach-/Heckständer, Hardtop, Schneeketten und Kindersitze,
? nach a bis f mitversicherte Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör während einer Reparatur.
Abhängig vom Gesamtneuwert mitversicherte Teile
A.2.1.2.2 Die nachfolgend unter a bis e aufgeführten Teile sind ohne Beitragszuschlag mitversichert,
wenn sie im Fahrzeug fest eingebaut oder am Fahrzeug fest angebaut sind:
? bei Pkw, Krafträdern, xx < Alle gewünschten WKZ aufführen > bis zu einem Gesamtneuwert
der Teile von xx EUR (brutto) und
? bei sonstigen Fahrzeugarten (z. B. Lkw, xx < Als Beispiele gewünschte WKZ aufführen
>) bis zu einem Gesamtneuwert der Teile von xx EUR (brutto)
a Radio- und sonstige Audiosysteme, Video-, technische Kommunikations- und Leitsysteme
(z. B. fest eingebaute Navigationssysteme),
b zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosserie
(Tuning), die der Steigerung der Motorleistung, des Motordrehmoments, der Veränderung
des Fahrverhaltens dienen oder zu einer Wertsteigerung des Fahrzeugs führen,
c individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen und -beschriftungen sowie
besondere Oberflächenbehandlungen,
d Beiwagen und Verkleidungen bei Krafträdern, Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern, Trikes,
Quads und Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen,
e Spezialaufbauten (z. B. Kran-, Tank-, Silo-, Kühl- und Thermoaufbauten) und Spezialeinrichtungen
(z. B. für Werkstattwagen, Messfahrzeuge, Krankenwagen).
Ist der Gesamtneuwert der unter a bis e aufgeführten Teile höher als die genannte
Wertgrenze, ist der übersteigende Wert nur mitversichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart
ist.
Bis zur genannten Wertgrenze verzichten wir auf eine Kürzung der Entschädigung wegen
Unterversicherung.
Nicht versicherbare Gegenstände
A.2.1.2.3 Nicht versicherbar sind alle sonstigen Gegenstände, z. B. Mobiltelefone und mobile Navigationsgeräte,
auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug durch eine Halterung, Reisegepäck,
persönliche Gegenstände der Insassen.