A.1.2 Wer ist versichert?
Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für
folgende Personen (mitversicherte Personen):
- a den Halter des Fahrzeugs,
- b den Eigentümer des Fahrzeugs,
c den Fahrer des Fahrzeugs,
d den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleitet,
e Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird,
f den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter des versicherten Fahrzeugs tätig ist,
g den Halter, Eigentümer, Fahrer, Beifahrer und Omnibusschaffner eines nach A.1.1.5 mitversicherten Fahrzeugs. Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben.